Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17)

 

Begleitetes Fahren mit 17, so heißt der „Führerschein mit 17“ offiziell.

Eingeführt wurde dieses Modell im Jahre 2004 erstmals in Niedersachsen und 2005 in Bayern. Seit 1. Januar 2008 gibt es das BF 17 auch in Baden-Württemberg.

 

Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick:

 

Die junge Fahrerin/der junge Fahrer

  • ab einem Alter von 16 ½ Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren
  • theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher
  • nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit
  • gefahren werden darf nur mit Begleitperson und nur in Deutschland
  • das BF 17 ist für die Klassen B (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich - automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), M (Moped, Mokick) und S (Trike, Quad)
  • zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhält man den Kartenführerschein

Die Begleitpersonen

  • es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern)
  • die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) besitzen
  • maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 3 Punkten
  • ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden.

 

Unsere Standorte

 

Kapellenweg 10 a

88696 Owingen

 

Dorfstraße 52

88634 Herdwangen

  

Tel. 0172 - 753 756 7

                 

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